Informationen
zu Rezepten und Zuzahlungen bei
einer logopädischen Behandlung
Wege zur Verordnung/zum Rezept
Logopädie ist ein Heilmittel und Teil der medizinischen Grundversorgung.
Die Therapiekosten übernehmen alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Verordnungen werden bei vorliegender medizinischer Indikation von folgenden Ärzten ausgestellt:
- HNO-ÄrztInnen und PhoniaterInnen
- KinderärztInnen
- HausärztInnen/InternistInnen
- Kinder- und JugendpsychologInnen/JugendmedizinerInnen
- NeurologInnen
- KieferorthopädInnen/-chirurgInnen und ZahnärztInnen
Die Therapiedauer beträgt, je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes, in den meisten Fällen
1-3x pro Woche 45 Min. Es können jedoch auch 30 Min. oder 60 Min. verordnet werden.
Therapien finden in der Praxis oder bei ärztlicher Verordnung auch im häuslichen Umfeld oder in der Pflegeeinrichtung des/der PatientIn statt.
Therapiekosten / Zuzahlungen
- Bis zum Alter von 18 Jahren werden alle Kosten einer logopädischen Behandlung von den Krankenkassen übernommen
- Ab dem 18. Lebensjahr muss im Auftrag der Krankenkassen der gesetzliche Eigenanteil von 10% zuzüglich 10,- Euro pro Rezept von den PatientInnen selbst übernommen werden
- Über eine Zuzahlungsbefreiung entscheidet auf Antrag Ihre Krankenkasse
Ablauf einer logopädischen Behandlung
Zu Therapiebeginn findet ein anamnestisches Erstgespräch statt. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Informationen zur Entwicklung des Kindes oder zur Krankheitsgeschichte des/der erwachsenen PatientInnen zu erheben. Anschließend wird abhängig vom jeweiligen Störungsbild des/der PatientIn eine differenzierte logopädische Diagnostik erhoben.
Die Ergebnisse aller Untersuchungen einschließlich der ärztlichen Befunde bilden dann die unverzichtbare Voraussetzung und Grundlage für eine störungsspezifische und zielorientierte logopädische Behandlung.
Hierbei ist es uns wichtig, Sie als Eltern/PatientInnen individuell an der Planung teilhaben zu lassen und gemeinsam Zielsetzungen zu finden. Diese können und sollten im Verlauf einer Therapie immer wieder verändert und angepasst werden, damit sie zur Verbesserung der Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckfunktionen führen. Auch die Anleitung und Durchführung häuslicher Übungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Therapieerfolgs und sollte von den Eltern/PatientInnen zuverlässig durchgeführt werden.
Sie benötigen weitere Informationen?
Wir empfehlen Ihnen folgende Adressen:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. dbl
Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.
Legasthenie Therapie nach Reuter-Liehr
Deutschen Parkinson Vereinigung e.V.
Bundesverband der Rehabilitation der Aphasiker
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V.
Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e.V.
Selbsthilfegruppe für Hörgeschädigte Einbeck
Deutsche Tinitus-Liga ( DTL) e.V.
StillLeben e.V. – Der Verein zum Thema Selektiver Mutismus
Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zu unserem Therapieangebot?
Rufen Sie uns an unter: 05561 / 971566
Falls wir nicht persönlich ans Telefon gehen können, übernimmt unser Anrufbeantworter diese Aufgabe. Bitte hinterlassen Sie uns dann eine Nachricht, damit wir uns umgehend melden können.